Endspurt Jahresmeldung
Das Arbeitsjahr in einer öffentlichen Bibliothek hat viele spannende Zeitfenster. Für die interne Organisation gehören dazu bestimmt die Monate Jänner und Februar.
Gerne erinnern wir euch, dass bis zum 15. März 2026 die Jahresmeldung des BVÖ auf der dafür vorgesehenen Plattform abzugeben ist.
Für alle, die eine Förderung in der Abteilung für Kunst und Kultur des Landes NÖ einreichen, empfehlen wir eine Abgabe bis zum 1. März 2026.
Bei Fragen wendet euch bitte an den BVÖ oder die für euch zuständige Regionalberatung.
Nicht vergessen: nach der Abgabe der Jahresmeldung und Einreichung der Förderungen darf gefeiert werden!
Wir schätzen eure Anstrengungen und sagen DANKE für alle Informationen, die ihr uns mit den Daten der Jahresmeldung zur Verfügung stellt. Diese ermöglichen Planungen von landesweiten Angeboten und Beratung im Bibliothekswesen.
