Schließen

Suche

 

Durchsuche hier unsere Seiten, Beiträge, Buchtipps und Veranstaltungen.

Schließen

Newsletter-Anmeldung

 

Förderungen von Bibliotheken in NÖ

Hier findet ihr Informationen zu Fördermöglichkeiten für öffentliche Bibliotheken.

Der Betrieb einer öffentlichen Bibliothek wird durch deren Träger finanziert. Die Träger haben die Möglichkeit für öffentliche Bibliotheken Fördermittel zu beantragen.

Dies kann in Niederösterreich bis zum 01.03. des Kalenderjahres durch Antrag an die Abteilung Kunst und Kultur des Landes Niederösterreich erfolgen.

Es besteht die Möglichkeit im vereinfachten oder im regulären Verfahren per Mail oder per Post einzureichen. Voraussetzungen dafür sind eine abgegebene aktuelle Jahresmeldung und eine Mindestöffnungszeit von insgesamt vier Stunden an zwei Wochentagen. Ab dem Jahr 2026 wird auch die Bibliotheksausbildung von zumindest einer Person je einreichender Bibliothek verpflichtend werden.

Schulungstermin – Förderung und Abrechnung des Landes NÖ

Do, 12.02.2026, 10:00 – 11:00 Uhr – Förderung und Abrechnung des Landes NÖ – Online/Zoom

Anmeldung bitte unter anmelden@treffpunkt-bibliothek.at

Es besteht die Möglichkeit, im vereinfachten oder im regulären Verfahren per Mail oder per Post einzureichen – ACHTUNG: eine Einreichung per Fax ist ab 2026 nicht mehr möglich.
Voraussetzungen zur Fördereinreichung sind eine abgegebene aktuelle Jahresmeldung und eine Mindestöffnungszeit von insgesamt vier Stunden an zwei Wochentagen.

Ab 1.1.2026 ist Voraussetzung für eine Förderung, dass zumindest eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Bibliothek über eine bibliothekarische Ausbildung verfügt bzw. aktuell in Ausbildung (beides laut BVÖ Jahresmeldung) oder auf der BVÖ-Warteliste ist. Andere fachliche Ausbildungen (wie akademische Ausbildungen, Ausbildung für Schulbibliotheken etc.) werden dafür ebenfalls anerkannt. Auch hierbei werden vorgewiesene Wartelisten akzeptiert. Bei Personalausfällen ist ein Jahr Übergangszeit ohne Ausbildung bzw. in Ausbildung/Warteliste gestattet.

Onlineformulare

Für Hilfestellung setzt euch bitte mit Mag. Christian Schobel in Verbindung.

Kontakt: christian.schobel@noel.gv.at, 02742-9005-13065

Der 1. März 2026 gilt als letzter Tag der Einreichung, an welchem das Ansuchen um Förderung für das laufende Jahr schriftlich vorzuliegen hat (01.03.2026 – Achtung: Sonntag!! Wichtig:  Postweg bedenken).

Zur Einreichung von Förderungen in der Abteilung für Kunst und Kultur des Landes NÖ werden jährlich Förderschwerpunkte festgelegt. Diese sind maßgeblich bei einer Einreichung im regulären Verfahren.

Förderschwerpunkte 2026

Maßnahmen zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Umsetzung des Markenprozesses der Bibliotheken in NÖ

  • Erneuerung oder zusätzliche Erweiterung bestehender Maßnahmen
  • Keine Nachproduktion bestehender ÖA Produkte (siehe Grundausstattungen)

Innovative Projekte zum Maßnahmenpapier, insbesondere

  • Buchstart: Veranstaltungen und Projekte
  • Entwicklung von Angeboten für Jugendliche im Rahmen eines Jugendprojektes
  • Projekte zu Dialog- und Austauschformaten (Interaktivität, Zusammenführung unterschiedlicher Gruppen etc.)
  • Maßnahmen zum Jahresschwerpunkt „Menschen. Medien. Meinungen.“ wie: Stärkung der Medienkompetenz, Maßnahmen zur Unterstützung bei den Herausforderungen einer digitalen Gesellschaft, Bibliotheken als Orte aktiver Mitgestaltung und Stärkung der Demokratie
  • Nachhaltigkeit: Veranstaltungen und Projekte u.a. entlang der Agenda 2030/17 Nachhaltigkeitsziele
  • Maßnahmen zur Personalentwicklung sowie Aus- und Weiterbildung

Basisangebote und Grundausstattung

  • Projekte zur Lesemotivation und Lesekompetenz, Literaturvermittlung und Sprachförderung, Lesungen/Veranstaltungen, Grundausstattungen (EDV, Regale, Werbemittel, etc.)

Revitalisierung A

Neugründungen, bei bestehenden Büchereien die Schaffung neuer Räume/Gebäude, grundlegende Sanierung veralteter Räumlichkeiten + Medienbestand (mehr als einen Teilbereich), grundlegende Erneuerungen

Revitalisierung B

Wichtig: mehr als eine Maßnahme, Vergrößerung der Räume z.B. neuer Jugendbereich mit Möbeln und Medien, Maßnahmenbündel wie etwa Veranstaltungen, Hardware, Software etc. zur Erneuerung der Bibliothek

Wichtiger Hinweis:
Projekte zur Errichtung einer „Bibliothek der Dinge“, die von der Abteilung für Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3) gefördert werden, können nicht mehr im Förderantrag der Abteilung Kunst und Kultur angesucht werden.

Fördermöglicheiten beim Büchereiverband Österreich

Außerdem gibt es die Möglichkeit beim Büchereiverband Österreichs (BVÖ) Förderung zu beantragen. Je nach Inhalt der Förderung (Medien, Veranstaltung, Projekte) gelten unterschiedliche Förderkriterien und Vorgaben für die Einreichung. Detailliertere Informationen findet ihr auf der Webseite oder erhaltet ihr direkt beim BVÖ.

https://www.bvoe.at/angebote/foerderungen