Neue Fördermöglichkeiten des Bundes beim BVÖ
Ab sofort können neue Fördertöpfe des Bundes beim BVÖ ausgeschöpft werden! Auch für 2024 sind noch Einreichungen möglich.
Alle Infos findet zu den neuen Förderungen findet ihr hier: https://www.bvoe.at/angebote/foerderungen
Was neu und wichtig ist:
- Alle Bibliotheken/Träger müssen, um Förderung zu bekommen, Mitglied beim BVÖ sein!
Bitte beim BVÖ oder beim Träger erkundigen, falls das nicht bekannt ist. - Impulsförderung für die Medienförderung kann insg. 3x in 10 Jahren beantragt werden
- Grundbestandsförderung neu für NEUE Bibliotheken oder bei Umzug mit eindeutiger Raumerweiterung bis zu 10.000 €, (ev. auch Übersiedlung und Bestandserneuerung, wenn gut argumentiert) kann ab sofort angesucht werden. Bei dieser Förderung muss ebenso wie bei der normalen Medienförderung der Betrag vorfinanziert werden und wird nach Vorlage der Abrechnung retourniert.
- Bei der Veranstaltungsförderung verringert sich der Selbstbehalt auf € 100,- pro Bibliothek und Veranstaltung.
Projektförderungen neu:
Es gibt insgesamt 8 Förderschienen, man kann bis zu 4 Projektförderungen gleichzeitig pro Jahr einreichen zusätzlich zur regulären Medien- und VA-Förderung.
Einreichfristen:
Fristen für 2024 sind 15. August bzw. 15. September. Projekte von 2024 können bis Ende Juni 2025 laufen. Einreichung an foerderungen@bvoe.at mittels Formular, das hier bereit gestellt wird: https://www.bvoe.at/angebote/foerderungen/projektfoerderung
Die Ausschreibung für 2025 erfolgt im Dezember. Förderung muss VOR Projektbeginn eingereicht werden.
Bei allen Projektförderungen ist der aktive Part der Bibliothek wichtig. Grundsätze: Nachhaltigkeit, Durchführbarkeit, Finanzierbarkeit, Qualität. Es soll die Bücherei als wichtiger Ort in der Gemeinde wahrgenommen werden und eindeutig erkennbar sein, dass Bibliotheken zur Kultur gehören. Bestehende Projekte werden nicht gefördert.