Die Fördereinreichung steht vor der Tür …

Zu Beginn des Jahres 2022 wartet auf Sie, liebe Bibliothekar:innen, immer eine besondere Herausforderung: die Abrechnung der Förderung sowie die Einreichung für das laufende Jahr!

Dazu möchten wir Sie gleich zu Beginn zu unseren Online-Weiterbildungsterminen im Jänner und Februar einladen.
Wählen Sie Ihren Termin:

28.01.2022 von 16-18 Uhr oder
16.02.2022 von 18-20 Uhr

Für eine vollständige Einreichung des Förderantrages braucht es

Die Förderschwerpunkte für 2022 liegen in folgenden Bereichen:

Digitalisierung, besonders

  • Online-Katalog und andere innovative Ideen, die neu eingeführt werden (rfid -chips,  autom. Ausleihsystem,…)
  • Tablets und andere Endgeräte für Nutzer:innen (Toniebox)
  • Schwerpunktprojekte wie Schulungen für Nutzer:innen, z.B. Programmieren, Smartcafé, etc.
  • Div. Geräte für div. MINT Projekte (Beebots, Makerboxen,….)
  • Bibliotheks-Software (Umstieg auf anderes Programm)
  • Bibliotheks-Hardware ohne zusätzliche Maßnahmen (sonst Revitalisierung B)

 

Innovationen und Projekte, besonders:

  • Buchstart NÖ und sonstige bereits laufende Buchstart Projekte
  • Generationsübergreifende Projekte (2022)
  • Kooperationen mit anderen Partnern der Gemeinde, Vereinen, anderen Bibliotheken
  • Mehrteilige nachhaltige Veranstaltungsreihen
  • Projekte zur nachhaltigen Entwicklung im Bereich Umwelt
  • 100 Jahre Niederösterreich

 

Innovative Lese- und Sprachförderung, besonders:

  • Literaturvermittlung in verschiedenen Formaten, z.B. mit Unterstützung von ausgebildeten Literaturvermittler:innen o.ä. Expert:innen
  • Sprachförderung als „Ort der Begegnung“ durch Formate wie Erzählcafés, Dialogkreise u.Ä.
  • MINT
  • Ganz Ohr Ausbildungen
  • Bibliotheksführerschein
  • Lesungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die über die üblichen Formate hinausgehen

 

Revitalisierung A

Neugründungen

 

Revitalisierung B

Wichtig: mehr als nur eine Maßnahme, z.B.: Vergrößerung der Räume für neuen Jugendbereich mit neuen Möbeln und neuen Medien.

 

Anträge sonstiger Maßnahmen sind weiterhin förderbar, insbesondere für:

  • Medienankauf sowie div. Arbeitsmaterialien für Benutzer:innen
  • Veranstaltungen
  • Maßnahmen zu ÖA und PR
  • Bibliotheksspezifische Einrichtungen
  • EDV/Digitalisierung
  • Aus- und Weiterbildungskosten

 

Jedoch wird keine Förderung gewährt für:

  • Bauliche Maßnahmen
  • allgemeine Betriebskosten / allgemeine Kosten des Bürobetriebs und der Erhaltung des Standorts
  • Personalkosten des laufenden Betriebs
  • nicht bibliotheksspezifische Kosten