Fördereinreichung 2023 – Wichtige Infos!

Ab 1.1.2023 haben jene Bibliotheken Anspruch auf Förderungen durch das Land Niederösterreich, die mindestens vier Stunden pro Woche geöffnet haben. Sollten Sie das in Ihrer Bibliothek erst zu Beginn des Jahres umsetzen, so müssen Sie dem Förderbeitrag einen Nachweis beifügen (Foto Schild Öffnungszeiten, Auszug Homepage o.Ä.).

Details zu den Förderschwerpunkten 2023 finden Sie hier im Download: Infoblatt Förderschwerpunkte

Sollte sich eine Projektsumme von der Einreichung zur Abrechnung verändern, darf sich der Betrag des eingereichten Trägerbeitrages (lt. Kalkulation) im Regelfall nicht verringern – auch dann nicht, wenn die Fördersumme seitens der Abteilung des Landes NÖ für Kunst und Kultur vermindert wird.

Für die Abrechnung verwenden Sie die Beilagen, die mit der Förderzuschrift übermittelt wurden. Die Bestimmungen, die in der Förderzuschrift angeführt wurden, sind zu beachten.

Bei wesentlichen Änderungen von Inhalten oder in der Projektkalkulation nehmen Sie bitte mit Mag. Christian Schobel Kontakt auf. Er steht Ihnen auch für Fragen zur Fördervergabe gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1,
Haus 2
3109 St. Pölten
Mag. Christian Schobel

E-Mail: christian.schobel@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 – 13065
Fax: 02742/9005 – 13029

Bei Fragen zur Förderung können Sie sich auch bei Ihrer Fachstelle oder Ihrer Regionalbetreuerin informieren.

Für eine vollständige Einreichung des Förderantrages braucht es

  • Zugang zu WORK (Servicestelle Treffpunkt Bibliothek), Aktualisierung der Daten
  • Jahresmeldung (Abgabe beim BVÖ, online bis spätestens 31.3.2023)
  • Förderantrag der Abteilung Kunst und Kultur des Landes NÖ
    Der Förderantrag muss der Abteilung Kunst und Kultur des Landes NÖ spätestens am 01. März 2023 vorliegen. Bitte beachten Sie die Dauer des Postweges.

Unter folgendem Link finden Sie auf der Seite der Abteilung Kunst und Kultur eine Weiterführung zu den nötigen Formularen sowie ein Merkblatt für Ihre Einreichung.
Unter den Formularen der Abteilung Kunst und Kultur sind folgende Dokumente für die Einreichung der Förderung bzw. die Abrechnung für öffentliche Bibliotheken relevant: