Fördereinreichung Land NÖ 2024 – Wichtige Infos!

Das brauchen Sie für eine vollständige Einreichung des Förderantrages

  • Zugang zu WORK (Servicestelle Treffpunkt Bibliothek), Aktualisierung der Daten
  • Jahresmeldung (Abgabe beim BVÖ)
  • Förderantrag der Abteilung Kunst und Kultur des Landes NÖ
    Der Förderantrag muss der Abteilung Kunst und Kultur des Landes NÖ spätestens am 01. März 2024 vorliegen. Bitte beachten Sie die Dauer des Postweges.

Unter folgendem Link finden Sie auf der Seite der Abteilung Kunst und Kultur eine Weiterführung zu den nötigen Formularen sowie ein Merkblatt für Ihre Einreichung.

Seit 1.1.2023 haben jene Bibliotheken Anspruch auf Förderungen durch das Land Niederösterreich, die mindestens vier Stunden pro Woche geöffnet haben. Sollten Sie das in Ihrer Bibliothek erst zu Beginn des Jahres umsetzen, so müssen Sie dem Förderbeitrag einen Nachweis beifügen (Foto Schild Öffnungszeiten, Auszug Homepage o.Ä.).

Ausblick weitere Voraussetzungen für Förderungen:

Ab 1.1.2025 sind insgesamt 4 Öffnungsstunden an zumindest 2 Tagen pro Woche notwendig!

Ab 1.1.2026 ist Voraussetzung für eine Förderung, dass zumindest eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Bibliothek über eine bibliothekarische Ausbildung verfügt bzw. aktuell in Ausbildung (beides laut BVÖ Jahresmeldung) oder auf der BVÖ-Warteliste ist. Bei Personalausfällen ist ein Jahr Übergangszeit ohne Ausbildung bzw. in Ausbildung/Warteliste gestattet.

NEU ab 2024: Medienankauf: es ist keine Aufgliederung des Medianankaufs nach Mediengruppen mehr notwendig, es genügt die Angabe zur Anzahl der Medien.

Details zu den Förderschwerpunkten 2024 finden Sie hier im Download:

Förderschwerpunkte 2024 zum Download

NEU ab 2024: Vereinfachtes Verfahren für Förderungen bis max. € 2.000,–

Eigenes Formular: https://www.noe.gv.at/noe/Kunst-Kultur/I-42b_Nov.2023Bib_(002)_1.pdf

Vereinfachtes Verfahren – nähere Bedingungen:

https://www.noe.gv.at/noe/Aus-Weiterbildung/Vereinfachtes_Verfahren.Naehere.Bedingungen.pdf

Grundregel: Nur ein Ansuchen pro Jahr möglich, mit dem der Förderwerber entweder im vereinfachten oder im normalen Verfahren ansuchen kann.

Ansuchen über eigenes Formblatt für das vereinfachte Verfahren.

  • Vereinfachte Kalkulation: Schätzung der erwarteten Gesamtkosten
  • Darstellung des Finanzierungswunsches
  • Die Vergabe der Fördermittel hat subsidiären Charakter.

Mögliche Fördergegenstände vereinfachtes Verfahren:

  • Medienankauf (alle Mediengruppen laut Jahresmeldung)
  • Veranstaltungen (Veranstaltungen und Aktivitäten laut Jahresmeldung)
    inkl. Öffentlichkeitsarbeit, Grafik- und Druckkosten
  • Aus- und Weiterbildung inkl. zugehöriger Reisekosten, Teamentwicklung
  • Digitale Angebote der Bibliothek (z.B. OPAC), bibliotheksspezifische Software und dazugehörige Lizenzen und Wartungskosten – keine Hardware!

Fördernachweis:
Formloser Projektbericht unter Ausweisung der geförderten Aktivitäten und Anschaffungen.
Es besteht eine Aufbewahrungspflicht, den Kontrollorganen des Landes Niederösterreich muss eine Einsichtnahme in alle relevanten Unterlagen und eine Überprüfung vor Ort gestattet werden.
Seitens der Förderstelle werden stichprobenartig jährlich 5 bis 10 Fördernehmer geprüft.

Prüfung:
Die Förderstelle prüft, ob die Angaben aus dem Projektbericht den Angaben aus dem Förderansuchen inhaltlich entsprechen, wobei kleinere Abweichungen unbeachtet bleiben.

Eine Rückforderung erfolgt, wenn kein Tätigkeitsbericht (wie oben beschrieben) vorgelegt wird oder das Förderziel nicht erreicht wird (weil Aktivitäten oder Anschaffungen (und auch keine Alternativen) nicht oder nicht vollständig umgesetzt wurden) oder die Förderstelle Kenntnis erlangt, dass die Förderstelle / das Land Niederösterreich vorsätzlich getäuscht oder bewusst in die Irre geführt wurde.

Kontakt zur Förderstelle:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1,
Haus 2
3109 St. Pölten
Mag. Christian Schobel

E-Mail: christian.schobel@noel.gv.at

Tel: 02742/9005 – 13065
Fax: 02742/9005 – 13029